Die finanziellen Beihilfen in Belgien

Prämien und Subsidien für Biomasseheizsysteme in Belgien

Alle Informationen über die verschiedenen Prämien, Subsidien und Finanzierungshilfen für die Nutzung von erneuerbaren Energien in der Wallonie und Flandern.

Prämien & Subsidien zur Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien

Sie wohnen in Belgien und haben ein Neubauprojekt, renovieren oder möchten Ihr bestehendes Heizsystem ersetzen? Warum dann nicht ein Heizsystem wählen, das zugleich umweltfreundlich, nachhaltig und rentabel ist? 

Jetzt oder nie! Denn die Prämien & Subsidien für Projekte im Bereich der Nutzung von erneuerbaren Energien waren noch nie so interessant wie jetzt!

Welche Prämien, Subsidien oder finanzielle Beihilfen gibt es für Ihr Projekt ? 

Als Privatperson haben Sie folgende Möglichkeiten um finanziell in Ihrem Projekt unterstützt zu werden :

  • In der Wallonie können Sie eine « Wohnprämie » und/oder ein zinsloses bzw. Niedrigzinsdarlehen beantragen. Zudem können Sie auch, bei einer Gebäuderenovierung (<10 Jahre), von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 6% profitieren.
    • ! NEU: temporäre Prämien für die Installation von Heiz- und Warmwassersystemen (Abschlussrechnung erstellt zwischen dem 01/07/2023 und 31/12/2025 )
  • In Flandern gibt es schon seit 2007 die « Renovierungsprämie » und seit März 2019 die « Abriss- und Wiederaufbauprämie », welche den Mehrwertsteuersatz bei Renovierungsprojekten ebenfalls auf 6% beschränkt. Zusätzlich können Sie auch ein Niedrigzinsdarlehen bei Ihrer Gemeinde beantragen.
  • Die Deutschsprachige Gemeinschaft: ab dem 01/11/2021 gewährt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Energieprämien für die Sanierung von Gebäuden, die mindestens 15 Jahre alt sind und sich auf dem Gebiet der DG befinden.

Für Unternehmen kommen andere Programme in Frage :

Öffentliche Einrichtungen können sich in der Wallonie an die Berater für Holz-Energie wenden. Diese unterstützen sie bei der Ausarbeitung ihres Projektes.

Ist Ihr neues Heizsystem zulässig für Prämien? 

Nicht alle Biomasse Heizsysteme sind für die aktuellen Prämien & Subsiden zulässig – aber alle Stückholz-, Pellets und Hackschnitzelkesselmodelle des österreichischen Kesselherstellers Fröling sind es!

Den Normen aus Phase III des königlichen Erlasses vom 12. Oktober 2010 entsprechend, sind alle Kessel in der offiziellen Liste des Förderalen Öffentlichen Dienstes der in Belgien zugelassenen Kessel eingetragen.

Zudem sind sie auch in der Datenbank des Öffentlichen Dienstes der Wallonie aufgelistet, was ein Hauptkriterium für die Beantragung der finanziellen Beihilfen in der Wallonie ist. 

 

Entdecken Sie die Vielfalt der aktuelle auf dem Markt verfügbaren Biomasseheizkessel der Marke Fröling : 

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